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Christian Feder

Neue Förderungen ab 2024



Im Jahr 2024 wird voraussichtlich eine Fördermöglichkeit für Eigenheimbesitzer in Bezug auf Photovoltaikanlagen, Wallboxen und Batteriespeicher in Verbindung mit Elektrofahrzeugen durch die KfW-Bank eingeführt. Diese Förderung richtet sich an Hausbesitzer, die ihr eigenes Wohngebäude bewohnen. Die Förderung beläuft sich auf einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro.


Eine der zentralen Bedingungen für die Förderzusage ist, dass entweder bereits ein eigenes Elektrofahrzeug vorhanden ist oder verbindlich bestellt wurde. Diese Voraussetzung gilt auch für Personen, die ein Elektroauto leasen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Komponenten, die gefördert werden sollen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein dürfen. Eine Förderung einzelner Komponenten ist nicht möglich, und eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen wird ausgeschlossen.

Die Höhe der Förderung variiert je nach den einzelnen Komponenten:

  • Für eine Wallbox mit einer Leistung von mindestens 11 Kilowatt gibt es einen pauschalen Zuschuss von 600 Euro, der auf 1.200 Euro erhöht wird, wenn die Wallbox bidirektional ladefähig ist.

  • Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) werden mit 600 Euro pro kWp gefördert, wobei der maximale Förderbetrag bei 6.000 Euro liegt.

  • Solarstromspeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) erhalten eine Förderung von 250 Euro pro kWh, mit einem maximalen Betrag von 3.000 Euro.

Eine hilfreiche Ressource zur Berechnung der geeigneten Dimensionierung und potenziellen Einsparungen durch eine Photovoltaikanlage bietet der ADAC Solarrechner. Dieser ermöglicht es, die individuellen Anforderungen und Vorteile einer solchen Anlage schnell und genau zu ermitteln.

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